Preise
Homöopathische Erstanamnese Erwachsene | 152,53 Euro |
Homöopathische Erstanamnese Kinder (bis zu 12 Jahren) | 132,53 Euro |
Folgetermine Erwachsene (ca. nach 4 - 6 Wochen) | 60,53 Euro |
Folgetermine Kinder (ca. nach 4 - 6 Wochen) | 40,53 Euro |
Folgebehandlungen Erwachsene | 80,53 Euro |
Folgebehandlungen Kinder | 70,53 Euro |
TCM-Erstanamnese (Fallaufnahme, Puls- und Zungendiagnostik) | 81,75 Euro |
Akupunkturbehandlung | 45,75 Euro |
Ohrakupunktur | 20,50 Euro |
Ohrakupunktur Dauernadeln Gewichtsreduktion/Raucherentwöhnung (pro Zyklus) | 69,10 Euro |
Ohrakupunktur Dauernadeln (pro Zyklus) | 37,10 Euro |
Dry-Needling (Triggerakupunktur) | 40,75 Euro |
Moxibustion/Wärmebehandlung (Begleittherapie) | Aufpreis von 12,00 Euro auf Haupttherapie |
Schröpfkopfbehandlung (Begleittherapie) | Aufpreis von 10,00 Euro auf Haupttherapie |
Schröpfkopfmassage (30 Minuten) | 40,62 Euro |
Individuelle Ernährungsberatung | 60,85 Euro |
Dorntherapie | 72,46 Euro |
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Breuß-Massage | 40,36 Euro |
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Tuina Ganzkörpermassage (2 Stunden) | 112,99 Euro |
Tuina Teilmassage | 45,36 Euro |
Sytemische Beratung (1 - 1 1/2 Stunden) | 102,25 Euro |
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Bei einer telefonischen Verlaufsbeurteilung oder Arzneimittelfindung bei akuten Erkrankungen entstehen Kosten entsprechend der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Telefongespräche zum Behandlungsablauf und Terminabsprachen sind kostenfrei.
Wichtig für Hausbesuche
Für Hausbesuche bei Klienten entstehen Kosten entsprechend der Gebührenordnung für Heilpraktiker zuzüglich einer Kilometerpauschale von 0,35 Cent / Kilometer.
Kostenübernahme von Krankenversicherungen
Gesetzliche Krankenkassen erstatten grundsätzlich keine Kosten, die beim Besuch eines Heilpraktikers oder einer Heilpraktikerin entstehen.
Bei einigen gesetzlichen Krankenkassen besteht jedoch die Möglichkeit, eine freiwillige Zusatzversicherung zur Abdeckung von Heilpraktikerleistungen abzuschließen.
Bei privaten und beihilfeberechtigten Patienten, sieht die Erstattungssituation anders aus. Die entstehenden Behandlungskosten werden überwiegend von Beihilfe oder privaten Krankenversicherungen erstattet. Da aber nicht immer alle Heilverfahren erstattet werden, sollte evtl. der Kostenträger befragt werden.
Im wesentlichen werden Leistungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH) erstattet.